Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln. Die Feuerwehr benötigt diese, um sichere und schnelle Hilfe leisten zu können. Sie sind in der DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage sowie zur Beurteilung der Lage. Sie liefern der Feuerwehr bereits vor dem Eintreffen am Objekt wichtige Informationen, die eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage ermöglichen. Sie tragen unter Umständen dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben sie Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte. Feuerwehrpläne enthalten die Darstellung baulicher Anlagen, Gebäude- und Geschoßbezeichnungen, angrenzende und benachbarte Straßen, Wasserentnahmestellen, Löschanlagen, Durchfahrtbreiten und -höhen, Flächen für die Feuerwehr, Brand- und Trennwände, Brandabschnitte, bauliche Brandschutzeinrichtungen, Versorgungsleitungen, Art, Menge und Lagerort von Gefahrstoffen.
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 setzen sich aus verschiedenen möglichen Teilen zusammen:
- Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation nach Vorgabe der örtlichen Brandschutzdienststelle
- Übersichtsplan
- Geschoßpläne
- Sonderpläne
Erstellung und Fortschreibung von Feuerwehrplänen
In enger Abstimmung mit den örtlichen Behörden erstellen wir ihre Feuerwehrpläne
Unsere Leistungen beinhalten:
- Übernahme ihrer bestehenden Pläne und Grundrisse in unser System
- Objektbegehung zur Festlegung planrelevanter Inhalte
- Aufnahme feuerwehrrelevanter Informationen wie Einrichtungen oder Gefahrenschwerpunkte
- Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden
- Erstellung des Planwerks mittels moderner CAD-Software
- Informationsverarbeitung in Textform entsprechend den örtlichen Vorgaben
- Druck sowie Erstellung digitaler Datenträger in vorgegebener Auflage
- Übergabe an örtliche Behörden und Auftraggeber in entsprechender Form